Artikel in der Heinsberger Zeitung vom 26.10.2013
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Mein Kommentar dazu (auch als Leserbrief an die Heinsberger Zeitung geschickt):
Nun hat also auch die Stadt Wassenberg
erkannt, dass man den Haushalt durch eine Hundesteuererhöhung etwas
aufbessern kann. Wie im Artikel zu lesen ist, soll diese Abgabe etwa
verdoppelt werden. Als Begründung wird angegeben, dass die
Hundesteuer in ordnungspolitischer Hinsicht unter anderem auch die
Abdeckung der Kosten für die Reinigung von Gehwegen, Parkanlagen,
etc. verfolge. Abgesehen davon, dass die Tierliebe zum Mitgeschöpf
Hund nicht mehr besteuert werden sollte, ist diese Begründung m.E.
ebenso unsinnig wie falsch. Unsinnig deshalb, weil eine Bekehrung
uneinsichtiger Hundehalter, die den Hundekot nicht selbst wegmachen,
mit Sicherheit nicht durch eine Erhöhung der Hundesteuer zu
erreichen ist. Falsch deshalb, weil eine
Erhebung von Hundesteuer zum Zwecke der Beseitigung von Hundekot und
der Reinigung öffentlicher Flächen nach dem Bundessteuergesetz
finanzverfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Hundesteuer ist mit
Hundekot nicht zu rechtfertigen, beides steht in keinem Zusammenhang,
denn sonst bekäme die Hundesteuer den Charakter einer Strafsteuer.
Eine solche ist im Bundessteuerrecht jedoch nicht vorgesehen. Im
Umkehrschluss könnte ein Hundehalter sogar auf die Idee kommen
nichts wegmachen zu müssen, weil er dafür Steuern zahlt.
Uneinsichtige Hundehalter, die den Hundekot nicht selbst wegmachen,
lassen sich im Einzelfall hinreichend über kommunales Ordnungsrecht
sanktionieren. Mehr Kontrollen und höhere Ordnungsgelder wären hier
das Mittel der Wahl, nicht aber eine Erhöhung der Hundesteuer!
Eine
ehrliche Begründung für die Erhöhung der Hundesteuer wäre es,
wenn die Stadt Wassenberg einfach zugibt, dass sie die Stadtkasse
etwas mehr füllen - und dafür eben den tierlieben Bürger zur Kasse
bitten möchte.
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