Mittwoch, 18. April 2018

Hundeführerschein für alle Hundehalter?

Zur Einführung in die Thematik hier zunächst einige Links zum aktuellen Thema "Hundeführerschein für alle" - gefordert vom Deutschen Tierschutzbund e.V.


Süddeutsche Zeitung


FAZ


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HAZ


Grundsätzlich ist die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes gerechtfertigt, für alle Hundehalter einen verpflichtenden Hundeführerschein einzuführen, allerdings nur dann, wenn damit die unsinnigen Rasselisten angeblich gefährlicher Rassen abgeschafft würden. 


Diese Rasselisten, die ausschließlich von unkundigen Politikern und Beamten erlassen wurden, sind haltlos, weil Fachleute daran überhaupt nicht beteiligt wurden. Weder Tierpsychologen noch Verhaltensforscher, weder Tierärzte noch Kynologen wurden an den Verordnungen und Rasselisten beteiligt und so sind diese das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden! Bei der Erstellung von Rasselisten haben sich die verantwortlichen Politiker einzig und allein auf das Aussehen von Hunden gestützt und diese für „gefährlich“ erklärt! Eine Einstufung als "gefährlicher Hund" erfolgt somit auf reine Vermutung und legitimiert die Kommunen, erheblich höhere Hundesteuern für solche Hunde zu erheben.
Dies ist Willkür!
Das diese Rasselisten haltlos sind beweist allein die Tatsache, dass sie nicht bundeseinheitlich sind und somit jedes Bundesland eigene Rassen hinzufügen oder entfernen kann. Hier stellt sich die berechtigte Frage: Wie kann es sein, dass eine als gefährlich eingestufte Rasse in dem einen Bundesland in einem anderen Bundesland als harmlos (also nicht gefährlich) eingestuft wird? Völliger "Nonsens"!  


Ein Hundeführerschein, nach dem Vorbild Niedersachsens wäre somit ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er denn vernünftig ausgestaltet und fachlich versiert ist und man ihn nicht einfach so durch das bloße Ausfüllen eines Fragebogens erwerben kann.
Allerdings sollte man die Pflicht zu einem Hundeführerschein nicht pauschalisiert betrachten, sondern differenziert.


Ein Hundeführerschein würde die Sachkunde des Hundehalters erhöhen, was bei fachkundiger Ausgestaltung u.a. auch gut für den Hund wäre. Damit würde auch jeder potenzielle Hundehalter bei den Behörden vorstellig werden müssen und erfasst, sodass offensichtlich ungeeignete Personen erst gar keinen Hund halten dürfen.


Allerdings gibt es bei einem Hundeführerschein mindestens drei Probleme:


Erstens: Wie stellt man im Einzelfall fest, ob eine Person zum Halten eines Hundes tatsächlich ungeeignet ist? Ausschließlich an einem schriftlichen Test?


Zweitens: Was ist z.B. mit älteren Menschen, die sich einen vollkommen harmlosen kleinen "Schoßhund" aus Vereinsamung aus dem Tierheim holen, was dem Menschen und dem Hund gleichfalls gut tut? Benötigen diese auch einen Hundeführerschein? Oder sollte man einen solchen Hundeführerschein nicht besser auf größere Hunde oder bestimmte Rassen beschränken (z.B.: schwerer 20 kg oder grösser 40 cm - 20/40 Regel)?


Drittens: Ein Hundeführerschein wird zu einem bestimmten Zeitpunkt abgelegt. Danach entzieht es sich den Behörden, ob der Hund tatsächlich korrekt gehalten wird und ob dieser Hund nicht doch noch auf Aggressivität und Schärfe abgerichtet wird und in der Folge eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt?


Insbesondere der dritte vorstehende Einwand ist somit keine Garantie dafür, das ein Hundeführerschein die Probleme behebt.
Das Problem ist nicht der Hund, sondern der Halter am anderen Ende der Leine. Wenn dieser nicht geeignet ist einen Hund zu halten oder vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt,
dann nutzt auch kein Hundeführerschein etwas. Man kann ja nicht alle Hundehalter unter ständiger Beobachtung stellen.


Noch ein Wort zur Beißattacke in Hannover bei der der Terriermischling Chico vor zwei Wochen seinen 27 Jahre alten Besitzer und dessen Mutter totgebissen hatte. Letzten Montag wurde Chico eingeschläfert. Wie die Stadt einräumte, hätte der unter Betreuung stehende Mann den aggressiven Hund gar nicht halten dürfen. Schon 2011 hatte das Veterinäramt Hinweise darauf erhalten.
Im Jahr 2014 besuchte eine Inspektorin des Tierschutzvereins Hannover zum ersten Mal die Familie. Nachbarn hatten gemeldet, dass der Hund in einem Zwinger im Zimmer des Sohnes gehalten werde, sein Geschäft auf dem Balkon verrichten müsse und zudem ständig belle. "Chico" ist bei den Besuchen weggesperrt und bellt, die Inspektorin kann aber angeblich keine Vernachlässigung feststellen.


Dies bedeutet doch: Auch hier war das Problem mal wieder am anderen Ende der Leine.
Wie kann man einen Hund in einem Zwinger in einer Etagenwohnung halten? Wie kann man dem Hund zumuten, sein Geschäft auf dem Balkon zu verrichten? Es bleibt zu vermuten, dass der Hund somit keinen Auslauf hatte! Wenn so etwas festgestellt wird, dann kann man weiter vermuten, dass vieles Andere auch nicht in Ordnung war. 
Und hinzu kommt: Die Behörden haben kläglich versagt, weil sie Hinweise darauf hatten und nicht gehandelt haben. Ebenso hat die Inspektorin des Tierschutzvereins versagt, die es bei solchen Missständen nicht für nötig hält, diese zur Anzeige zu bringen.


Und dies im Bundesland Niedersachsen, welches jetzt als Vorzeigeland für den Hundeführerschein angeführt wird.










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