Montag, 20. August 2018

20.08.2018: Gefunden im Steuermagazin "Der Steuerzahler"







Im folgenden ein Vergleich des Steuermagazins "Der Steuerzahler" der Hundesteuersätze einiger Städte in Deutschland. Herausgeber ist der "Bund der Steuerzahler", der sich auch gegen die Hundesteuer ausspricht.








































Leider können wir den Artikel an dieser Stelle nicht grösser einstellen. Auf Anforderung stellen wir Ihnen gerne eine PDF-Datei zur Verfügung.

Weitere Infos vom Bund der Steuerzahler dazu unter:


https://www.steuerzahler-nrw.de/Der-grosse-Hundesteuer-Vergleich-fuer-NRW/94506c106709i1p169/index.html











Mittwoch, 18. April 2018

Hundeführerschein für alle Hundehalter?

Zur Einführung in die Thematik hier zunächst einige Links zum aktuellen Thema "Hundeführerschein für alle" - gefordert vom Deutschen Tierschutzbund e.V.


Süddeutsche Zeitung


FAZ


Bild


HAZ


Grundsätzlich ist die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes gerechtfertigt, für alle Hundehalter einen verpflichtenden Hundeführerschein einzuführen, allerdings nur dann, wenn damit die unsinnigen Rasselisten angeblich gefährlicher Rassen abgeschafft würden. 


Diese Rasselisten, die ausschließlich von unkundigen Politikern und Beamten erlassen wurden, sind haltlos, weil Fachleute daran überhaupt nicht beteiligt wurden. Weder Tierpsychologen noch Verhaltensforscher, weder Tierärzte noch Kynologen wurden an den Verordnungen und Rasselisten beteiligt und so sind diese das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden! Bei der Erstellung von Rasselisten haben sich die verantwortlichen Politiker einzig und allein auf das Aussehen von Hunden gestützt und diese für „gefährlich“ erklärt! Eine Einstufung als "gefährlicher Hund" erfolgt somit auf reine Vermutung und legitimiert die Kommunen, erheblich höhere Hundesteuern für solche Hunde zu erheben.
Dies ist Willkür!
Das diese Rasselisten haltlos sind beweist allein die Tatsache, dass sie nicht bundeseinheitlich sind und somit jedes Bundesland eigene Rassen hinzufügen oder entfernen kann. Hier stellt sich die berechtigte Frage: Wie kann es sein, dass eine als gefährlich eingestufte Rasse in dem einen Bundesland in einem anderen Bundesland als harmlos (also nicht gefährlich) eingestuft wird? Völliger "Nonsens"!  


Ein Hundeführerschein, nach dem Vorbild Niedersachsens wäre somit ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er denn vernünftig ausgestaltet und fachlich versiert ist und man ihn nicht einfach so durch das bloße Ausfüllen eines Fragebogens erwerben kann.
Allerdings sollte man die Pflicht zu einem Hundeführerschein nicht pauschalisiert betrachten, sondern differenziert.


Ein Hundeführerschein würde die Sachkunde des Hundehalters erhöhen, was bei fachkundiger Ausgestaltung u.a. auch gut für den Hund wäre. Damit würde auch jeder potenzielle Hundehalter bei den Behörden vorstellig werden müssen und erfasst, sodass offensichtlich ungeeignete Personen erst gar keinen Hund halten dürfen.


Allerdings gibt es bei einem Hundeführerschein mindestens drei Probleme:


Erstens: Wie stellt man im Einzelfall fest, ob eine Person zum Halten eines Hundes tatsächlich ungeeignet ist? Ausschließlich an einem schriftlichen Test?


Zweitens: Was ist z.B. mit älteren Menschen, die sich einen vollkommen harmlosen kleinen "Schoßhund" aus Vereinsamung aus dem Tierheim holen, was dem Menschen und dem Hund gleichfalls gut tut? Benötigen diese auch einen Hundeführerschein? Oder sollte man einen solchen Hundeführerschein nicht besser auf größere Hunde oder bestimmte Rassen beschränken (z.B.: schwerer 20 kg oder grösser 40 cm - 20/40 Regel)?


Drittens: Ein Hundeführerschein wird zu einem bestimmten Zeitpunkt abgelegt. Danach entzieht es sich den Behörden, ob der Hund tatsächlich korrekt gehalten wird und ob dieser Hund nicht doch noch auf Aggressivität und Schärfe abgerichtet wird und in der Folge eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt?


Insbesondere der dritte vorstehende Einwand ist somit keine Garantie dafür, das ein Hundeführerschein die Probleme behebt.
Das Problem ist nicht der Hund, sondern der Halter am anderen Ende der Leine. Wenn dieser nicht geeignet ist einen Hund zu halten oder vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt,
dann nutzt auch kein Hundeführerschein etwas. Man kann ja nicht alle Hundehalter unter ständiger Beobachtung stellen.


Noch ein Wort zur Beißattacke in Hannover bei der der Terriermischling Chico vor zwei Wochen seinen 27 Jahre alten Besitzer und dessen Mutter totgebissen hatte. Letzten Montag wurde Chico eingeschläfert. Wie die Stadt einräumte, hätte der unter Betreuung stehende Mann den aggressiven Hund gar nicht halten dürfen. Schon 2011 hatte das Veterinäramt Hinweise darauf erhalten.
Im Jahr 2014 besuchte eine Inspektorin des Tierschutzvereins Hannover zum ersten Mal die Familie. Nachbarn hatten gemeldet, dass der Hund in einem Zwinger im Zimmer des Sohnes gehalten werde, sein Geschäft auf dem Balkon verrichten müsse und zudem ständig belle. "Chico" ist bei den Besuchen weggesperrt und bellt, die Inspektorin kann aber angeblich keine Vernachlässigung feststellen.


Dies bedeutet doch: Auch hier war das Problem mal wieder am anderen Ende der Leine.
Wie kann man einen Hund in einem Zwinger in einer Etagenwohnung halten? Wie kann man dem Hund zumuten, sein Geschäft auf dem Balkon zu verrichten? Es bleibt zu vermuten, dass der Hund somit keinen Auslauf hatte! Wenn so etwas festgestellt wird, dann kann man weiter vermuten, dass vieles Andere auch nicht in Ordnung war. 
Und hinzu kommt: Die Behörden haben kläglich versagt, weil sie Hinweise darauf hatten und nicht gehandelt haben. Ebenso hat die Inspektorin des Tierschutzvereins versagt, die es bei solchen Missständen nicht für nötig hält, diese zur Anzeige zu bringen.


Und dies im Bundesland Niedersachsen, welches jetzt als Vorzeigeland für den Hundeführerschein angeführt wird.










Donnerstag, 29. Juni 2017

29.06.2017: Gefunden beim Bund der Steuerzahler (Zeitschrift: Steuer Magazin)






































Bitte dazu auch diesen Link hier besuchen:
https://www.steuerzahler-nrw.de/Hundesteuervergleich-2017/83507c95187i1p169/index.html


Der Bund der Steuerzahler hat die Hundesteuer in 232 Kommunen in NRW verglichen.
Was für ein Wildwuchs mit den Regelungen und der Höhe der Hundesteuer.
Es gibt keine klare und einheitliche Linie, jede Kommune erhebt die Hundesteuer nach "Gutdünken".

Sonntag, 7. Mai 2017

07.05.2017: Gefunden bei Dog Aktuell - Das Hundemagazin



Rassendiskriminierung in Schleswig Holstein nicht mehr legal
Die Rasseliste wurde abgeschafft doch die Gemeinden kassierten weiter die erhöhte Hundesteuer. Nicht nur damit ist nun Schluss.
Gerichtsurteil gefeiert und unterschätzt
Zwei Gemeinden in Schleswig Holstein, die für Listenhunde weiterhin erhöhte Hundesteuern kassierten, kippten nun vor Gericht hinten runter. Ein Urteil, das in sozialen Netzwerken die Runde machte und gebührend gefeiert wurde, zumal die Urteile 2015 noch ganz anders ausfielen. Doch Juristendeutsch ist nur schwer zu verstehen und so wurde nur der finanzielle Aspekt gefeiert. Die Chance, die eventuell mit diesem Urteil verbunden ist, bleibt unerkannt.
Gericht beendet Rassendiskriminierung
Seit Januar 2016 ist die Rasseliste in Schleswig Holstein abgeschafft, doch die Gemeinden kassierten die erhöhte Hundesteuer für Listenhunde weiter. Die neue Hundeverordnung in Schleswig Holstein hat zwar die Rasseliste abgeschafft, sieht dafür aber eine erhöhte Hundesteuer für tatsächlich gefährliche Hunde vor. Hierin sahen die Gemeinden ein Schlupfloch, um ihre Bürger weiter abzocken zu können. Sie beriefen sich dabei auf andere Bundesländer, in deren Hundeverordnungen die Gefährlichkeit gewisser Hunderassen bescheinigt wird. Zwei Hundehalter zogen vor Gericht und bekamen recht. Das Gericht bestätigte zwar, dass eine erhöhte Hundesteuer als Reglementierungsinstrument bei tatsächlich gefährlichen Hunden zulässig sei, diese jedoch nicht aufgrund von Äußerlichkeiten festgemacht werden kann. Nett gesagt, weiß jeder Hundehalter sowieso, aber egal. Hauptsache die Steuer ist vom Tisch. Doch es geht ja noch weiter und hier wird es nun spannend.
Rasseliste ist nicht zu rechtfertigen
Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Schleswig Holstein in der Urteilsbegründung. Da es nicht wörtlich so verfasst wurde, hat es kaum jemand bemerkt, doch schauen wir einmal genau hin:
In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes steht, dass eine erhöhte Hundesteuer dann rechtens sei, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte für eine abstrakte Gefährlichkeit vorliegen, welche die „verhaltenslenkende“Wirkung eines erhöhten Steuersatzes rechtfertigten.“ Auf Deutsch übersetzt, es müssen klare Beweise vorliegen, dass von dem Hund eine erhöhte Gefahr ausgeht. Bis hierher noch langweiliges Juristendeutsch, doch im weiteren Verlauf kommt der Knaller. Da heißt es in der Presseerklärung: „So ergäben sich etwa aus den Äußerungen der im Gesetzgebungsverfahren angehörten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen zur Einstufung des „Bullmastiff“ als potentiell gefährlicher Hund keine hinreichend tragfähigen tatsächlichen Erkenntnisse, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigten.“(Zitat des VG Schleswig Holstein, daher Rechtschreibung und Grammatik nicht korrigiert) Lassen wir uns diesen Satz einmal auf der Zunge zergehen. Dieser Satz wird nur zu gerne überflogen und mit „ist doch nichts Neues“ kommentiert. Aber dieser Satz besagt, dass das Verwaltungsgericht Schleswig Holstein anklagt, dass es „keine hinreichend tragfähigen tatsächlichen Erkenntnisse“ gibt, „die eine Ungleichbehandlung rechtfertigten.“ Anders ausgedrückt: Keine, der bei der Gesetzgebung vorgebrachten Gründe, rechtfertigen die Rasseliste. Mit diesem Urteil könnte der Kampf gegen die Rasseliste neuen Superkraftstoff erhalten haben.

Donnerstag, 23. Februar 2017

TASSO-Newsletter vom 23.02.2017

TASSO-Newsletter
 
1.000 Euro statt 60 wegen vermeintlicher Gefahr –
TASSO kritisiert Willkür bei Hundesteuer
 
Tausend Euro Steuer für einen gefährlichen Hund sind nicht zu hoch. Diese Entscheidung hat das rheinlandpfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Januar getroffen (Az. 6 A 10616/16.OVG). Geklagt hatte der Halter eines Staffordshire Bullterriers, der statt 60 Euro Hundesteuer in seiner Gemeinde 1.000 Euro pro Jahr zahlen muss. Das ist mehr als das 16fache des normalen Steuersatzes. Dennoch nach Ansicht der Gerichtes kein Betrag, der auf den Halter des Hundes eine „erdrosselnde Wirkung“ habe.

In einem anderen Fall hingegen hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2014 (Az. 9 C 8.13) eine Steuer von 2.000 Euro pro Jahr als zu hoch eingestuft, weil diese „ersichtlich darauf angelegt sei, die Haltung von jeder Art von Kampfhunden praktisch unmöglich zu machen“ und sie somit eine sogenannte erdrosselnde Wirkung habe. Diese Erdrosselungsgrenze wird laut Gericht erst dann überschritten, „wenn die Gemeinde den jeweiligen Regelsteuersatz derart vervielfacht, dass sich eine im bundesdurchschnittlichen Vergleich völlig aus dem Rahmen fallende Steuerhöhe ergibt“. Aus dieser Formulierung und den beiden Urteilen an sich lässt sich daher noch immer kein allgemeinverbindlicher Geldbetrag beziehungsweise Prozentsatz ableiten, ab wann eine erhöhte Hundesteuer zu hoch ist, sondern nur, dass jedenfalls eine Steuer von 2.000 Euro beziehungsweise der 26fache Satz zu hoch ist.

 „Die Schwierigkeit besteht darin, dass für die Bewertung zum einen die geschätzten jährlichen Kosten der Haltung eines ‚gefährlichen Hundes‘ herangezogen werden, die laut OVG mindestens bei 850 Euro lägen und zum anderen der vor Ort geltende Regelsteuersatz  als Grundlage betrachtet wird“, bedauert die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In dem damaligen Fall zum Beispiel überstieg der Steuersatz den normalen für die Gemeinde festgelegten Betrag um das 26fache. Was bleibt ist die Tatsache, dass eine erhöhte Steuer für sogenannte gefährliche Hunde grundsätzlich rechtmäßig ist.

Eine Praxis, die von der Tierschutzorganisation TASSO deutlich kritisiert wird. „Eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde ist willkürlich und absolut nicht zu rechtfertigen. Zumal wissenschaftlich erwiesen ist, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit bestimmen lässt“, betont Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO. Er spricht sich seit Jahren dafür aus, dass die Rasselisten abgeschafft werden, da weder Rasselisten noch Kampfhundesteuer zu einer Verbesserung der Gefahrenabwehr geführt haben.

Auch grundsätzlich setzt sich TASSO für eine Abschaffung der Hundesteuer ein. „Es ist eine Luxussteuer, Hunde sind aber kein Luxusgut“, kritisiert Mike Ruckelshaus. „Hunde haben in unserer Gesellschaft einen anderen Stellenwert als früher, daher ist die Steuer völlig veraltet und unsozial.“ Hinzu kommt, dass die Einnahmen durch die Hundesteuer keineswegs wie vielfach angenommen dafür eingesetzt werden, Tierheime zu unterstützen oder um Hundekot-Stationen aufzustellen. Weder Hundehalter noch Tierschutz profitieren also von diesem Geld.

In eigener Sache:
Anlässlich des sechsten Geburtstages unseres Online-Tierheims shelta haben wir zur Fotoaktion „Du bist mein Herzenstier“ aufgerufen. Schicken Sie uns bis zum 28. Februar 2017 ein Foto Ihres Herzenstieres unter www.tasso.net/shelta-herzenstier, und gewinnen Sie eines unserer kleinen Überraschungspakete. Die besten Bilder veröffentlichen wir auf unserer Facebook-Seite „TASSO shelta“ sowie über den shelta-Blog.
 
© Copyright TASSO e.V.

Sonntag, 27. September 2015

Rat der Stadt Wassenberg erhöht die Hundesteuer nach 28 Jahren ab 01.01.2016

Nach rund 28 Jahren erhöht die Stadt Wassenberg nun in einem Schritt die Hundesteuer erheblich. Auch wenn damit der zukünftige Betrag unter dem Kreisdurchschnitt liegt so kann man dennoch von einer drastischen Erhöhung sprechen.

So fallen ab dem kommenden Jahr jährlich folgende Steuern an:

1 Hund           54,00 Euro (bisher 30,70 Euro)
2 Hunde         90,00 Euro (je Hund)
3 Hunde       120,00 Euro (je Hund)

Nachdem die Stadt Wassenberg bisher keine erhöhte Steuer für Listenhunde (sogenannte "Kampfhunde") erhoben hat, ist die Stadt nun auch auf den Zug aufgesprungen ab dem kommenden Jahr auch für diese Hunde eine drastisch höhere Hundesteuer zu erheben.

So gelten für diese Hunde ab dem kommenden Jahr jährlich folgende Sätze:

1 Hund         250,00 Euro
2 Hunde       400,00 Euro (je Hund)

Merkwürdig ... bis Ende des Jahres 2015 sind die Listenhunde scheinbar nicht "gefährlich" und plötzlich über Nacht vom 31.12.2015 auf den 01.01.2016 werden diese Hunde zu Kampfmaschinen mutieren!? Na dann sollte man in Wassenberg in der Silvesternacht wohl vorsichtig sein :)))

Klar ist doch auch hier wieder einmal, dass auch die Stadt Wassenberg Ihre Haushaltslöcher stopfen will, auch wenn dafür die Tierliebe zum Mitgeschöpf "Hund" herhalten muss.


Mittwoch, 15. Oktober 2014

15.10.2014: Bundesverwaltungsgericht Leipzig deckelt die "Kampfhundesteuer"

Zahlreiche Kommunen in Deutschland erheben für "Kampfhunde" erhöhte Steuern. Die oberbayerische Gemeinde  Bad Kohlgrub verlangt 2000 Euro. Zu viel? Das musste das Bundesverwaltungsgericht Leipzig heute klären.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied:
Kommunen dürfen keine Kampfhundesteuer verlangen, die so hoch ist, dass es zu einem faktischen Verbot von Kampfhunden kommt. 
Das Urteil hat für das gesamte Bundesgebiet Bedeutung. Das Bundesverwaltungsgericht billigte zwar die erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Die Gemeinden dürften damit auch eine Lenkungsfunktion ausüben, also das Ziel verfolgen, die Kampfhundehaltung zurückzudrängen. Die Grenze sei aber überschritten, wenn die Steuer so hoch angesetzt werde, dass die Haltung eines solchen Hundes faktisch ausgeschlossen ist. (Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht 9 C 8.13)

Ein kleiner Teilerfolg in Sachen Hundesteuer/"Kampfhundesteuer".

Ausführliche Informationen dazu unter den folgenden Links:

Der Tagesspiegel

Süddeutsche Zeitung

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport

Bayerischer Rundfunk