Zahlreiche Kommunen in Deutschland erheben für "Kampfhunde" erhöhte Steuern. Die oberbayerische Gemeinde Bad Kohlgrub verlangt 2000 Euro. Zu viel? Das musste das Bundesverwaltungsgericht Leipzig heute klären.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied:
Kommunen dürfen keine Kampfhundesteuer verlangen, die so hoch ist, dass es zu einem faktischen Verbot von Kampfhunden kommt.
Das Urteil hat für das gesamte Bundesgebiet Bedeutung. Das Bundesverwaltungsgericht billigte zwar die erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Die Gemeinden dürften damit auch eine Lenkungsfunktion ausüben, also das Ziel verfolgen, die Kampfhundehaltung zurückzudrängen. Die Grenze sei aber überschritten, wenn die Steuer so hoch angesetzt werde, dass die Haltung eines solchen Hundes faktisch ausgeschlossen ist. (Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht 9 C 8.13)
Ein kleiner Teilerfolg in Sachen Hundesteuer/"Kampfhundesteuer".
Ausführliche Informationen dazu unter den folgenden Links:
Der Tagesspiegel
Süddeutsche Zeitung
Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport
Bayerischer Rundfunk
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